Häufige Fragen zum Stromanbieterwechsel
Wird beim Anbieterwechsel ein neuer Stromzähler benötigt?
Grundsätzlich wird kein neuer Stromzähler benötigt. Lediglich die Nummer des Zählers und der aktuelle Zählerstand müssen dem neuen Anbieter mitgeteilt werden.
Wird bei einem Anbieterwechsel ein neuer Stromzähler eingebaut?
Nein, der neue Stromanbieter kann selbstverständlich auch mit dem vorhandenen Zähler arbeiten. Es sei denn, Sie entscheiden sich für einen neuen, "intelligenten" Stromzähler, mit dem eine Energieverbrauchskontrolle im Internet möglich ist.
Wie wird der bisherige Stromanbieter über den Anbieterwechsel informiert?
Der alte Stromanbieter wird im Regelfall vom neuen Anbieter informiert. Sie müssen dann selber keinerlei Initiative übernehmen.
Wird ein gesonderter Vertragsabschluss notwendig, wenn ein neuer Stromanbieter gewählt wird?
Normalerweise ist bei einem Wechsel kein separater Vertragsabschluss notwendig. Allerdings gibt es Versorger, die besondere Vertragsmöglichkeiten, z.B. mit Strompreisgarantien, anbieten. In diesen Fällen verpflichten Sie sich vertraglich, für eine bestimmte Zeit Kunde des jeweiligen Energieanbieters zu bleiben.
Muss der Vermieter über einen Stromanbieterwechsel informiert werden?
Nein, ein Vermieter muss nicht über den Stromanbieter seines Mieters informiert werden.