Private Krankenversicherungen vergleichen
Die private Krankenversicherung (PKV) bietet einen deutlich höheren Leistungsumfang als ihr gesetzliches Pendant (die "GKV" bzw. gesetzliche Krankenversicherung). Die Tarife der PKV orientieren sich dabei am Lebensalter, dem Geschlecht, den gewünschten Leistungen und dem vereinbarten Selbstbehalt. Demgegenüber orientieren sich die Beitragssätze in der GKV ausschließlich am Einkommen des Versicherten. Wer den Neuabschluss einer privaten Krankenversicherung erwägt, sollte die Anbieter und ihre einzelnen Tarife sehr genau vergleichen. Dies gilt auch dann, wenn man bereits woanders teuer oder ungünstig privat beziehungsweise gesetzlich krankenversichert ist. Den Anbieter zu wechseln lohnt sich in diesen Fällen fast immer.
Während beispielsweise beim Zahnersatz die gesetzlichen Krankenversicherungen nur noch die Hälfte der notwendigen Regelleistungen (Minimalversorgung) übernehmen, kann mit der privaten Krankenversicherung eine bis zu hundertprozentige Kostenübernahme vereinbart werden. Wer unseren Versicherungsvergleich benutzt kann dabei genau angeben, welche Leistungen in welcher Höhe benötigt werden. So kommt man schnell in den Genuss von maximalem medizinischen Schutz zu minimalen monatlichen Beiträgen.
Wo Licht ist, da ist aber leider oft auch Schatten. So auch bei der Krankenversicherung. Eine private Krankenversicherung können nämlich nur Freiberufler, Selbstständige und Beamte abschließen. Arbeiter und Angestellte müssen oberhalb der Jahresentgeltgrenze von derzeit 60.750 Euro brutto verdienen (Stand vom 1. Januar 2019) um in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Für diese Personengruppen lohnt es sich natürlich ganz besonders, die Tarife der privaten Krankenversicherungen zu vergleichen. Wer die gesetzliche Krankenversicherung aber nicht verlassen kann oder darf, dem bleibt, sofern er sich weitergehende Versicherungsleistungen wünscht, nur der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung.
Weiterführende, sehr umfangreiche und neutrale Informationen zum Thema Krankenversicherung finden Sie übrigens bei Wikipedia unter folgendem Link.
Bezüglich rechtlicher Aspekte sei an dieser Stelle auf die Seite des Bundesministeriums für Gesundheit oder auch den GKV-Spitzenverband (die Interessenvertretung aller Kranken- und Pflegekassen) verwiesen.