In der Straßenverkehrsordnung (StVO) finden sich unterschiedliche Regelungen, die darauf abzielen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und ein Chaos zu verhindern. Sollten Verkehrsteilnehmer gegen die StVO verstoßen, haben sie mit verschiedenen Strafmaßnahmen zu rechnen. Seit dem Mai 2014 gilt ein reformiertes Bußgeld- und Punktesystem. Das Verkehrszentralregister (VZR) wurde in das Fahreignungsregister (FAER) umbenannt. Worauf sollte sich der Fahrer von nun an einstellen und was ist ein Bußgeldrechner?
Ein kleiner Überblick über den Bußgeld- und Punktekatalog
Entscheidende Änderungen betreffen die Anzahl der Punkte. Insgesamt umfasst das gegenwärtige Punktesystem lediglich noch 8 Punkte. Dabei ist das Strafmaß vor allem abhängig von der Schwere der Tat. Weil die Verkehrssicherheit im Fokus steht, gilt: Je höher die Gefährdung, desto strenger die Ahndung. So gibt es für das Handy am Steuer bereits einen Punkt, während das Fahren in einer Umweltzone ohne entsprechende Plakette „nur“ ein Bußgeld nach sich zieht.
Die Vergehen werden grundsätzlich in drei Kategorien mit unterschiedlichen Tilgungsfristen unterteilt:
- Schwerer Verstoß: Hierzu zählen das
Telefonieren am Steuer oder Abstandsverstöße. Neben dem Bußgeld kommt hier
ein Punkt in Flensburg auf den Fahrer zu. Die Tilgungsfrist beträgt 2,5
Jahre.
- Sehr schwerer Verstoß: Je nach Umstand zählen hierzu u.a.
Rotlichtverstöße. Die Tilgungsfrist beträgt 5 Jahre.
- Straftat: Typisch
sind hier Alkohol- und Drogendelikte. Neben dem hohen Bußgeld wird eine
Straftat mit drei Punkten geahndet. Die Tilgungsfrist beträgt 10 Jahre.
Zu beachten ist ferner, dass der Punkteabbau ab gesammelten 6 Punkten in Flensburg nicht mehr möglich ist. Gerade für Berufsfahrer ist daher ein rechtzeitiger Punkteabbau entscheidend.
Bußgeldrechner schafft Abhilfe
Für die unterschiedlichsten Vergehen, seien es eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Abstandsverstoß oder für Delikte im Rahmen des Parkens und Haltens, existieren die entsprechenden Bußgeldkataloge. Je nach Schwere des Verstoßes, fällt die Ahndung auch strenger aus.
Sollten Sie ein Vergehen begangen haben, für das Sie im Vorfeld das Strafmaß zu wissen wünschen oder wollen Sie sich einfach nur einen Überblick über die verschiedenen Sanktionen verschaffen, können Sie hierzu den Bußgeldrechner nutzen. Binnen weniger Klicks werden Ihnen Bußgeld, Punkte und ein mögliches Fahrverbot für das entsprechende Delikt ausgerechnet. Die Auswertungen des Bußgeldrechners basieren derweil auf dem aktuellen Bußgeldkatalog und gelten daher als zuverlässig. Für weitere Informationen besuchen Sie einfach www.bussgeldrechner.org.
Anmerkung: Das Kraftfahrt-Bundesamt ist die zuständige Bundesbehörde in Deutschland, wenn es um den Straßenverkehr im Allgemeinen und natürlich auch um die berüchtigte Verkehrssünderkartei in Flensburg geht.